AGB

Allgemeine Geschäfts - und Beförderungsbedingungen


1.   Vertragsabschluss     

a)   Durch die Anmeldung bietet der Kunde der Firma First Class Yacht Charter den verbindlichen Abschluss eines Beförderungsvertrages an. Der Vertrag kommt auf Grundlage der folgenden Beförderungsbedingungen mit der schriftlichen oder fernmündlichen Annahme durch die Firma First Class Yacht Charter zustande. Weicht der Inhalt der Beförderungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von der Firma First Class Yacht Charter vor. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist von 2 Tagen gegenüber der Firma First Class Yacht Charter die Annahme erklärt.

b)   Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn dieser von der Firma First Class Yacht Charter schriftlich bestätigt wird.

c)   Tarifliste und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.


2.   Vergütung

a)   Die Yacht- oder Bootsanmietung beginnt wie im Vertrag angegeben am Ort der Anmietung und endet ebenfalls am Ort der Anmietung. Der zu berechnende Zeitraum beläuft sich bei eintägigen Beförderungen auf die Dauer der gewünschten Yacht- und Bootsvermietung vom Verlassen des Ortes der Anmietung bis zur Rückkehr. 
Bei mehrtägigen Reisen sind die Kosten für Übernachtung in einem Mittelklassehotel zu übernehmen. Die Arbeitszeit wird am zweiten Tag ab Arbeitsbeginn jedoch spätestens ab 8.00 Uhr morgens berechnet. Die Rückfahrtsregelung entspricht der eintägigen Reise.

b)   Es gelten am Tag der Fahrt die jeweils gültigen Preise der Firma First Class Yacht Charter.

c) Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit. Für die darüberhinausgehende Zeit werden die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Angefangene Stunden werden voll berechnet.


3.   Zahlungsbedingungen

a)   Die Preise verstehen sich alle inklusive Mehrwertsteuer in Höhe von zur Zeit 21%.

b)   Vor Antritt der Fahrt werden 50 % des Gesamtpreises von der Firma First Class Yacht Charter als Anzahlung im Voraus verlangt werden.

c)   Die Restzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen zur Zahlung fällig. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Forderung verwendet, sofern keine andere Zahlungsbestimmung vorliegt sofort ab Rechnungsdatum zu entrichten.

d)   Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltslosen Verfügung von der Firma First Class Yacht Charter an.

e)   Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet die Firma First Class Yacht Charter den Kunden Zinsen i.H. v. 8 % über dem jeweiligen gültigen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank.


4.   Stornierung

Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche Stornierungen wenn sie von der Firma First Class Yacht Charter schriftlich bestätigt werden.

a)   Stornierungen bis einschließlich 5 Tage vor vertraglich bestimmten Antritt werden mit 80 % berechnet.

b)   Bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt berechnet die Firma First Class Yacht Charter den vollen Fahrpreis.

c)   Nicht in der Tarifliste enthaltene Sonderaufwendungen berechnet die Firma First Class Yacht Charter unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung.

d)   Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei der Firma First Class Yacht Charter an. Bei mündlichen Stornierungen kommt es auf den Eingang an, der von der Firma First Class Yacht Charter schriftlich bestätigt wird.


5.   Verzögerungen

Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von der Firma First Class Yacht Charter oder des Schiffsführers / Kapitäns.


6.   Beförderung

a) Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Befördert werden nur Passagiere, die das siebte Lebensjahr vollendet haben.

b) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Schiffsführers / Kapitäns zu halten.

c) Handeln Fahrgäste den Weisungen von der Firma First Class Yacht Charter oder des Schiffsführers / Kapitäns zuwider, oder stellen eine Gefährdung, oder der Sicherheit des Schiffsverkehrs durch Beeinträchtigungen des Schiffsführers / Kapitäns und oder Besatzung dar, ist die Firma First Class Yacht Charter oder der Schiffsführer berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet die Firma First Class Yacht Charter den vollen Fahrpreis einschließlich des Mehraufwandes und allen Neben- und Sonderleistungen.

d) Rauchen und der Verzehr von mitgebrachten Lebensmitteln und alkoholischen Getränken ist auf den Yachten und Booten strengstens untersagt und führt automatisch zum Abbruch der Fahrt, wenn sich ein Fahrgast nicht an die Anweisung des Schiffsführers / Kapitän hält.

e) Mitgebrachte Getränke dürfen im Fahrzeug nicht verzehrt werden. Sollte jedoch ein Fahrgast gegen die AGB verstoßen, werden die Getränke laut unserer Getränkekarte berechnet.

f) Zusätzlich gebuchtes Catering wird vorab durch den Kunden bestellt und bezahlt. Der Verzehr des bestellten Caterings ist gestattet.


7.   Rücktritt

Die Firma First Class Yacht Charter ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegenden Pflicht verletzt, insbesondere die nach Ziffer 3 bestimmte Anzahlung nicht leistet.


8. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen schuldhaft hervorgerufenen Schäden. Im Falle einer Nichtübernahme des Mietpreises durch den Fahrgast ist der Auftraggeber zahlungspflichtig.


9. Haftung von der Firma First Class Yacht Charter

a)   Für Schäden übernimmt die Firma First Class Yacht Charter keine Haftung, es sei denn die Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der Firma First Class Yacht Charter bzw. des Schiffsführers / Kapitäns zurückzuführen.

b)   Bei Sachschäden wird die Haftung von der Firma First Class Yacht Charter auf 100.-€ für jede gefährdete Person begrenzt.


10.   Versicherungsumfang

Für das Fahrzeug besteht folgende Versicherung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen:

a)   Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme 50 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


11.   Gerichtsstand

Als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt 61169 Friedberg / Hessen, soweit der Kunde Kaufmann ist.


12.   Teilunwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt.

Stand : 28 03 2023

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